Vorschlag einer Resolution - NBINEMO

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Vorschlag einer Resolution


Vorschlag an die Fraktionen im Rat der Stadt Bremervörde zur Verabschiedung einer Resolution

  


Vorschlag zum Einbringen der
Verabschiedung einer Resolution im Stadtrat“
                                                                                                         zur
                                                           „Abschaffung der kommunalen Straßenausbaubeiträge“


An den Herrn Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden der Parteien/Gruppen des Rates der Stadt Bremervörde

Sehr geehrte Herr Bürgermeister Fischer
sehr geehrter Herr Stelling, Herr Lust, Herr Hoppe-Seyler und  Herr Wruck

die „Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge der Stadt Bremervörde“ schlagen vor:
Der Rat der Stadt Bremervörde möge sich beim Land Niedersachen gemeinsam mit dem Bürgermeister für die Abschaffung kommunaler Straßenausbaubeiträge und deren Finanzierung aus kommunalen Mitteln in Anlehnung an den vorformulierten Resolutionsentwurf einsetzen, um die vollumfängliche Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen zu erwirken.

Resolutionsentwurf
Der Rat der Stadt Bremervörde und der Bürgermeister bitten die Niedersächsische Landesregierung, eine neue Entscheidung zur Übernahme der kommunalen Straßenausbaukosten durch den Landesetat zu erwirken.

Begründung:
Die Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge der Stadt Bremervörde (NBI Nemo, IG Hesedorf, IG Elm und IG Brv stoppt die Strabs ) treten dafür ein, Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen der Stadt Bremervörde und die Stadt Bremervörde selbst von der Belastung durch die Erhebung von kommunalen Straßenausbaubeiträgen zu befreien.
Die einzig sinnvolle und für alle Beteiligten gerechteste Lösung ist die grundsätzliche Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus aus allgemeinen Steuermitteln des Landes Niedersachsen. Eine Finanzierung auf diese Weise ist mittlerweile in 8 Bundesländern umgesetzt worden und hätte im Etat des Landes Niedersachsen bei zuletzt 30 – 40 Millionen Euro lediglich einen Anteil von max. 0,05 Prozent.
Des Weiteren heißt es im Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(3) Niemand darf wegen … … seiner Heimat und Herkunft … … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass diese Resolution über das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) in vielen niedersächsischen Stadt- und Kommunalverwaltungen auf den Weg gebracht wird.

In Erwartung Ihrer Beschlüsse verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Hans Rademaker, Bernd Meyer,                                   Manfred Neumann
    (Bremervörde-Bevern)                                               (Bremervörde-Elm)
Kontaktdaten: Hans Rademaker, Nedderstenmoor 3, 27432  Bremervörde
E-Mail: hansrademaker@t-online.de
Tel: 04767 – 250                                                                                            Bremervörde, d. 03.05.2021
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