Gründe Satzungsabschaffung
Abschaffung der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung
- Die Satzung ist ungerecht, da sie nur Grundstückseigentümer belastet und daduch dasEigentum großer Teile der Bevölkerung gefährdet.
- Sie verstößt u.a. gegen Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur vonAnliegern sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
- Das Straßen- und Wegenetz ist öffentliches Eigentum, zu dessen Erhaltung undUnterhaltung Haushaltsmittel einzusetzen sind.
- Sie ist umstritten, da es an der Voraussetzung eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils der Grundstückeigentümer fehlt.
- Die willkürlichen und ungleichen Aufwendungen sind ein Verstoß gegen denGleichheitsgrundsatz.
- Die Satzung erzeugt einen hohen Verwaltungsaufwand und damit hohe Kosten, derenEinsparung ein erhebliches Gegenpotential für die Straßenausbauten darstellt.
- Es gibt positive Beispiele, die belegen, dass Kommunen mit einem durchdachtenStraßenbaumanagement ihrer Verpflichtung zum Unterhalt der Straßen nachkommen und damit ihren Bürgern hohe Straßenausbaubeiträge ersparen.
- Der Straßenausbau muss deshalb künftig aus dem Steueraufkommen der StadtBremervörde finanziert werden.