Netzwerk Strabs Bremervörde
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Ziel: Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
Begründungen:
Die Satzung ist ungerecht, da sie nur Grundstückseigentümer belastet und daduch das Eigentum großer Teile der Bevölkerung gefährdet.
Wenige tragen die Lasten für Viele.
Es kann jeden treffen.
Das Straßen- und Wegenetz ist öffentliches Eigentum, zu dessen Erhaltung und Unterhaltung Haushaltsmittel einzusetzen sind. Alle nutzen die öffentlichen Straßen und müssen deshalb angemessen und gerecht dazu beitragen.
Für gleiche Lebensbedingungen überall in Niedersachsen - (kein Flickenteppich)
Die willkürlichen und ungleichen Aufwendungen sind ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Satzung ist umstritten, da es an der Voraussetzung eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils der Grundstückeigentümer fehlt.
Sie erzeugt einen hohenVerwaltungsaufwand und damit hohe Kosten, deren Einsparung ein erhebliches Gegenpotential für die Straßenausbauten darstellt.
Sie verstößt u.a. gegen Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur von Anliegern sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden.
Es gibt positive Beispiele, die belegen, dass Kommunen mit einem durchdachten Straßenbaumanagement ihrer Verpflichtung zum Unterhalt der Straßen nachkommen und damit ihren Bürgern hohe Straßenausbaubeiträge ersparen.
Der Straßenausbau muss deshalb künftig durch Zuwendung von Landesmitteln erfolgen, damit Stadt Bremervörde ihrer Verpflichtung zum Erhalt und
Ausbau der Straßen erfüllen und finanzieren kann.