StrabsGrundlagen1 - NBINEMO

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StrabsGrundlagen1

Problemverdeutlichung

1. Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen werden von der Allgmeinheit, also von allen, über die Steuern bezahlt.

Alle zahlen...


2. Für die Finanzierung der Gemeindestraßen werden nur die Anlieger von den Kommunen herangezogen.
Die Anlieger an Gemeindestraßen zahlen deshalb ein zweites Mal für die Sanierung von Straßen, obwohl Straßen sich im öffentlichen Eigentum befinden und alle diese Straßen nutzen dürfen..

Nur die Anlieger zahlen zusätzlich durch Anwendung der "Strabs" erneut.


3. Die Strabs führt zu nur schwer oder nicht verkraftbaren Belastungen für viele Anlieger.


Netzwerk Strabs Bremervörde

Ziel: Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
       
    Begründungen:

    Die Satzung ist ungerecht, da sie nur Grundstückseigentümer belastet und dadurch  das Eigentum großer Teile der Bevölkerung gefährdet.
    Wenige tragen die Lasten für Viele. Es kann jeden treffen.

Das Straßen- und Wegenetz ist öffentliches Eigentum, zu dessen Erhaltung und Unterhaltung Haushaltsmittel einzusetzen sind.
    Alle nutzen die öffentlichen Straßen und müssen deshalb an deren Erhaltung gleichwertig, angemessen und gerecht beteiligt werden.

Für gleiche Lebensbedingungen überall in Niedersachsen - (kein Flickenteppich)

    Die willkürlichen und ungleichen Aufwendungen sind ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

    Die Satzung ist umstritten, da es an der Voraussetzung eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils der Grundstückseigen-
    tümer fehlt.

    Sie erzeugt einen hohen Verwaltungsaufwand und damit hohe Kosten, deren Einsparung ein erhebliches Gegenpotential für die Straßenausbauten darstellt.

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