Rechtliche Grundlagen
Rechtlich Grundlagen:
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist das jeweilige Kommunalabgabengesetz (KAG) des Bundeslandes und die jeweilige Straßenausbaubeitragssatzung der Kommune.
Die Regelungen zu den Ausbaubeiträgen unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Kommunen.
Rechtslage in den Bundesländern:
In 10 Bundesländern gibt es grundsätzlich keine Straßenausbaubeiträge. Das sind Berlin, Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern ,MV, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
In 1 Bundesland müssen bzw. sollen die Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben.
In 5 Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben von Beiträgen mit einer Kann-Bestimmung im KAG weiterhin mehr oder weniger den Kommunen.